Gesichtersuchmaschinen wie Clearview oder PimEyes darf das BAMF bereits heute im Asylverfahren einsetzen. Dem Innenministerium reicht das aber offenkundig nicht. Es will mehr biometrische Gesichtersuche und streicht dafür Vorgaben zu Transparenz und Datenschutz.
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Gesichtersuche im Asylverfahren: Biometrie ohne Bremse
Das Bundesinnenministerium will mehr biometrische Gesichtersuche im Asylverfahren und streicht dafür Vorgaben zu Transparenz und Datenschutz. Die Pläne könnten gegen EU-Recht verstoßen.netzpolitik.org
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J I
Als Antwort auf Der Postillon 📯 • • •FranckRaisch
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Als Antwort auf Der Postillon 📯 • • •@Asterix_Archiv : schon gesehen?!?
😆
Katrin Meier
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